Lachgasbehandlung
Eine Zahnbehandlung kann mit Nervosität, Anspannung oder ausgeprägter Behandlungsangst verbunden sein. Lachgas kann dabei helfen, die Behandlung ruhiger und entspannter zu erleben – bei vollem Bewusstsein und ohne Vollnarkose.
Eine Zahnbehandlung kann mit Nervosität, Anspannung oder ausgeprägter Behandlungsangst verbunden sein. Lachgas kann dabei helfen, die Behandlung ruhiger und entspannter zu erleben – bei vollem Bewusstsein und ohne Vollnarkose.
Bei einer Lachgasbehandlung (Lachgassedierung) wird ein Gemisch aus Sauerstoff und Lachgas über eine kleine Nasenmaske eingeatmet. Das Lachgas wirkt beruhigend und angstlösend und kann dazu beitragen, Anspannung während der Behandlung zu reduzieren.
Die Wirkung setzt bereits nach wenigen Minuten ein und kann individuell an das persönliche Empfinden angepasst werden. Während der gesamten Behandlung bleibt der Patient wach und ansprechbar. Die Lachgaskonzentration wird dabei kontrolliert gesteuert und die Behandlung medizinisch überwacht.
Lachgas sorgt während der Behandlung vor allem für mehr Entspannung. Bei schmerzhaften Eingriffen kann es zusätzlich mit einer örtlichen Betäubung kombiniert werden.
Eine Lachgasbehandlung kann sinnvoll sein, wenn eine zahnärztliche Behandlung mit starker Nervosität, Anspannung oder Behandlungsangst verbunden ist. Auch bei ausgeprägtem Würgereiz oder längeren Behandlungen kann Lachgas die Behandlung erleichtern. Bei ängstlichen Kindern und Jugendlichen kann Lachgas ebenfalls je nach individueller Situation eingesetzt werden.
Hinweis: Lachgas kann die Behandlung erleichtern, ersetzt aber keine Therapie einer ausgeprägten Angststörung!
Vorbereitung auf die Lachgasbehandlung
Vor der Behandlung wird geklärt, ob eine Lachgasbehandlung für Sie geeignet ist. Dabei sind unter anderem bestehende Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente und mögliche Probleme mit der Nasenatmung wichtig.
Vor dem Termin sollte auf schwere Mahlzeiten möglichst verzichtet werden, da Lachgas in seltenen Fällen Übelkeit verursachen kann. Je nach Praxis können zusätzlich konkrete Vorgaben zum Essen und Trinken vor der Behandlung gelten. Diese erhalten Sie vorab im persönlichen Gespräch.
Da das Lachgas über eine Nasenmaske eingeatmet wird, sollte die Nase möglichst frei sein. Bei starkem Schnupfen oder einer eingeschränkten Nasenatmung kann es sinnvoll sein, den Termin nach Rücksprache zu verschieben.
Die Wirkung wird von Patient*innen unterschiedlich wahrgenommen. Häufig beschrieben werden beispielsweise:
Die Umgebung wird weiterhin wahrgenommen. Patienten können während der Behandlung sprechen und auf Anweisungen reagieren.
Nicht für jeden Patienten ist eine Lachgasbehandlung gleichermaßen geeignet. Vor der Behandlung wird deshalb immer geprüft, ob medizinische Gründe dagegensprechen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
Ob eine Lachgasbehandlung für Sie infrage kommt, klären wir vorab in einem persönlichen Gespräch.
Die drei Verfahren unterscheiden sich vor allem darin, wie stark das Bewusstsein beeinflusst wird und wie umfangreich die medizinische Überwachung ist. Welche Methode sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Art und Dauer des Eingriffs, dem Ausmaß der Behandlungsangst und der individuellen gesundheitlichen Situation ab. Die Entscheidung sollte deshalb immer gemeinsam mit dem behandelnden Zahnarzt getroffen werden.
Ja. Bei einer üblichen Lachgassedierung bleiben Sie wach, ansprechbar und atmen selbstständig.
Die Wirkung setzt meist innerhalb weniger Minuten ein.
Lachgas wirkt in erster Linie entspannend und angstlösend. Für schmerzhafte Eingriffe kann zusätzlich eine örtliche Betäubung notwendig sein.
Lachgas wird nach Beendigung der Zufuhr schnell über die Lunge ausgeschieden. Die Wirkung klingt daher vergleichsweise rasch ab.
Bei manchen Patienten kann Lachgas dazu beitragen, den Würgereiz während der Behandlung zu reduzieren.
Lachgas kann auch bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Ob die Behandlung geeignet ist, hängt unter anderem vom Alter, der Kooperationsfähigkeit und der geplanten Behandlung ab.
Nein. Patienten bleiben bei der Lachgasbehandlung bei Bewusstsein und ansprechbar.
Ob Sie nach der Behandlung selbst am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, klären wir individuell mit Ihnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Lachgasbehandlung beim Zahnarzt in der Regel nicht. Die Lachgassedierung wird daher meist als private Zusatzleistung berechnet. Bei privaten Krankenversicherungen kann die Kostenübernahme je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein. Es empfiehlt sich, dies vor der Behandlung direkt mit der eigenen Versicherung zu klären.
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